Mehrphasenausbildung

Infos zum Ablauf der Mehrphasenausbildung

Perfektionsfahrten & Fahrsicherheitstraining

Alle Führerschein-Neulinge der Klassen A und/oder B sind gesetzlich verpflichtet, nach Erwerb der Lenkberechtigung eine zweite Ausbildungsphase zu absolvieren. Das Alter des Fahranfängers bzw. der Fahranfängerin spielt hierbei keine Rolle.

Konsequenzen bei nicht fristgerechter Absolvierung der zweiten Phase

Wenn eine der Schulungen nicht rechtzeitig oder die gesamte Mehrphasenausbildung nicht vollständig absolviert wird, bringt dies folgende Konsequenzen mit sich:

  • Aufforderung der Behörde zur Absolvierung innerhalb von 4 Monaten
  • Bei Nichterfüllung der Aufforderung nach 4 Monaten: Probezeitverlängerung um 1 Jahr
  • Bei Nichterfüllung der Aufforderung nach weiteren 4 Monaten: Entzug der Lenkberechtigung

KLASSE A (A1, A2 oder A)

Fahrsicherheitstraining

...innerhalb von 2-12 Monaten nach Ausstellung des Führerscheins
Das Fahrsicherheitstraining mit einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch findet im Fahrsicherheitszentrum statt. Hier kannst du fahrphysikalische Grenzen ausloten und es werden dir daraus resultierende Unfallgefahren demonstriert. Es werden auch insbesondere Notreaktionen, wie z.B. die richtige Notbremsung, geübt.

Perfektionsfahrt

...innerhalb von 4-14 Monaten nach Ausstellung des Führerscheins
Bei der Perfektionsfahrt und dem darauf folgenden (oder in den Pausen zwischen den einzelnen Übungen stattfindenden) Gespräch wird speziell auf Unfallvermeidung, eine defensive Fahrwiese und ein soziales Verhalten geachtet.
Die Perfektionsfahrt gibt professionelles Feedback und die Möglichkeit, das Fahrkönnen unter Anleitung eines Fahrprofis zu verbessern und wird entweder mit dem eigenen Motorrad oder mit einem Motorrad der Fahrschule durchgeführt.

Bitte beachte, dass zwischen dem Fahrsicherheitstraining und der Perfektionsfahrt mindestens zwei Monate liegen müssen.